Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Am 20.06.2024 hat der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes „GI Leonie“ für eine Teilfläche der Flurnummer 2897 der Gemarkung Auerbach nach § 13 a BauGB zu einem Mischgebiet als Satzung beschlossen.

 

Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wurde diese unmittelbar beklagt. Nach Rücksprache mit dem Kläger konnte eine für beide Parteien gute Einigung erzielt werden.

Allerdings ist hierzu eine erneute Änderung und auch die Aufhebung der am 20.06.2024 beschlossenen Satzung notwendig.

 

Die dritte Änderung des Bebauungsplans bezieht sich auf aktive und passive Schallschutz- maßnahmen im Geltungsbereich.

 

Es gilt, den nächtlichen Schallleistungspegel von 70 dBa sicherzustellen.

 

Folgende Maßnahmen beinhaltet diese dritte Änderung:

a) eine Erhöhung des Lärmschutzwalls an der Südseite des Geltungsbereichs

b) ein aktiver und passiver Schallschutz an den geplanten Gebäuden.

 

Um die Ziele des BauGB an eine nachhaltige Entwicklung anzupassen und rechtlich zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Leonie 1“ notwendig.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Leonie wird aufgehoben und gleichzeitig die 3. Änderung beschlossen. Der Bebauungsplan und das Lärmgutachten sind zu überarbeiten. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.