Sitzung: 04.12.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0
Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wurde diese unmittelbar beklagt. Nach Rücksprache mit dem Kläger konnte eine für beide Parteien gute Einigung erzielt werden.
Allerdings ist hierzu eine erneute Änderung und auch die Aufhebung der am 20.06.2024 beschlossenen Satzung notwendig.
Die dritte Änderung des Bebauungsplans bezieht sich
auf aktive und passive Schallschutz- maßnahmen im Geltungsbereich.
Es gilt, den nächtlichen Schallleistungspegel von 70
dBa sicherzustellen.
Folgende Maßnahmen beinhaltet diese dritte Änderung:
a) eine Erhöhung des Lärmschutzwalls an der Südseite
des Geltungsbereichs
b) ein aktiver und passiver Schallschutz an den
geplanten Gebäuden.
Um die Ziele des BauGB an eine nachhaltige
Entwicklung anzupassen und rechtlich zu sichern, ist eine Änderung des
Bebauungsplans „Industriegebiet Leonie 1“ notwendig.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Leonie wird aufgehoben und gleichzeitig die 3. Änderung beschlossen. Der Bebauungsplan und das Lärmgutachten sind zu überarbeiten. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Der Stadtrat fasst folgenden
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.