Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 1

Mit Schreiben vom 25.11.2024 stellt der ASV Michelfeld e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Vereinsförderrichtlinien für die Sanierung seines Sportheims.

 

Wie im beigefügten Schreiben beschrieben, stellt der ASV Michelfeld e.V. zwei Anträge und unterscheidet hierbei zwischen den energetischen Maßnahmen und den sonstigen baulichen Maßnahmen der Sanierung.

 

Die Gesamtkosten der Sanierung für die Maßnahmen im „sonstigen baulichen Bereich“ belaufen sich auf netto ca. 166.800,00 € zzgl. 19 % Steuer.

 

Der ASV Michelfeld ist derzeit noch in Klärung, ob und in welchem Umfang er im Zuge der Sanierung wegen seinem sogenannten „steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb“ vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Gem. Ziffer 3 der Vereinsförderrichtlinien beträgt der Zuschuss 5 % der nachgewiesenen Kosten, somit maximal ca. 9.924,60 €, wenn kein Vorsteuerabzug bestehen würde.

 

Der Antrag und die Kalkulation liegen als Anlage bei.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Stadtrat gewährt einen Zuschuss in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Kosten.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.

 

Stadtrat Dieter Hofmann wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.