Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Auf Grundlage des Realisierungswettbewerbes aus dem Jahr 2001 sind mehrere Sanierungsmaßnahmen bereits durchgeführt worden. Die Fortschreibung der städtebaulichen Untersuchungen im Rahmen eines „Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzeptes“ wurde 2010 begonnen und am 17.04.2013 durch den Stadtrat beschlossen. Im Zuge der Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt mit der Oberen und Unteren Vorstadt sowie dem Bauhofareal wurde das IHK erneut angepasst. Die Satzung zum Sanierungsgebiet konnte am 26.07.2023 beschlossen werden.

 

Die daraus resultierenden Maßnahmen aus sozialplanerischen Bereichen, sowie in Handel, Tourismus, Versorgung und Gastronomie wurden in die Bedarfsmitteilung eingearbeitet.

 

Im Einzelnen darf auf die ausgearbeitete Zusammenstellung der Bedarfsmitteilung verwiesen werden. Die größeren Maßnahmen, wie die Neugestaltung der Unteren Vorstadt, die Sanierung und Aufstockung des Vollhannturmes und der Teilabbruch des Ruderanwesens wurden bereits bewilligt und tauchen daher nicht mehr in den Programmjahren als Summen auf.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Mit dem vorliegenden Jahresantrag für die Planungsjahre 2025 – 2028 besteht Einverständnis.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.