Sitzung: 23.10.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Auf Grundlage des
Realisierungswettbewerbes aus dem Jahr 2001 sind mehrere Sanierungsmaßnahmen
bereits durchgeführt worden. Die Fortschreibung der städtebaulichen Untersuchungen
im Rahmen eines „Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzeptes“ wurde 2010 begonnen
und am 17.04.2013 durch den Stadtrat beschlossen. Im Zuge der Erweiterung des
Sanierungsgebietes Altstadt mit der Oberen und Unteren Vorstadt sowie dem
Bauhofareal wurde das IHK erneut angepasst. Die Satzung zum Sanierungsgebiet konnte
am 26.07.2023 beschlossen werden.
Die daraus resultierenden
Maßnahmen aus sozialplanerischen Bereichen, sowie in Handel, Tourismus,
Versorgung und Gastronomie wurden in die Bedarfsmitteilung eingearbeitet.
Im Einzelnen darf auf die
ausgearbeitete Zusammenstellung der Bedarfsmitteilung verwiesen werden. Die
größeren Maßnahmen, wie die Neugestaltung der Unteren Vorstadt, die Sanierung
und Aufstockung des Vollhannturmes und der Teilabbruch des Ruderanwesens wurden
bereits bewilligt und tauchen daher nicht mehr in den Programmjahren als Summen
auf.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Jahresantrag für die Planungsjahre 2025 – 2028 besteht Einverständnis.
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.