Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde die Erhebungsmöglichkeit von Straßenausbaubeiträgen für die Gemeinden abgeschafft. Art. 19 Abs. 8 KAG enthält Regelungen zu Vorauszahlungen auf den Beitrag für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen, die vor Abschaffung festgesetzt wurden, bei denen aber eine endgültige Abrechnung bis zum 31.12.2017 nicht stattfinden konnte.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesen Fällen der Eintritt der Vorteilslage (d. h. der technische Abschluss der Maßnahme) herbeizuführen ist und eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrags bis spätestens 31.12.2024 erfolgen muss (sog. fiktive Endabrechnung).

 

Art. 62 GO verpflichtet die Gemeinden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen zu beschaffen. Hierzu gehört auch, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eigenommenen Vorauszahlungen endgültig behalten zu können. Sofern sich im Rahmen der fiktiven Abrechnung ergibt, dass die Vorausleistungen niedriger waren als die nach der bis 31.12.2017 geltenden Rechtslage festzusetzenden Beiträge, kann die Differenz unter den Voraussetzungen der „Spitzabrechnung“ nach Art. 19 Abs. 9 KAG erstattet werden.

 

Diese fiktive Endabrechnung muss für 2 Maßnahmen durchgeführt werden:

- Hopfenoher Straße mit den Stichstraßen zum Baugebiet Franz-Josef-Strauß-Platz
- Michelfelder Straße

 

Für die Michelfelder Straße sollten laut Bauprogramm zusammen mit der Unteren Vorstadt Ausbaubeiträge erhoben werden. Allerdings wurde erst 2024 die Baumaßnahme in der Unteren Vorstadt begonnen, somit ist eine gemeinsame Abrechnung der beiden Bauabschnitte nicht mehr gerechtfertigt. Das Bauprogramm zur Abrechnung der Ausbaubeiträge wurde mit der Fertigstellung der Michelfelder Straße erfüllt. Die Untere Vorstadt stellt einen eigenständigen Abschnitt dar und ist für den Ausbaubeitrag nicht mehr relevant.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Mit der Fertigstellung der Michelfelder Straße und der Hopfenoher Straße war das vorgesehene Bauprogramm zur Erhebung von Ausbaubeiträgen erfüllt.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.