Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0

Mit Beschluss Nr. 1361 vom 24.05.2023 wurde durch den Stadtrat die Finanzierung der Sanierung der Klosteranlage Michelfeld bereits schon einmal angepasst.

 

Seinerzeit wurde für den Bauabschnitt 2 die Kostenberechnung durch Brückner&Brückner Architekten aktualisiert. Die ursprüngliche Kostenberechnung aus 2021 sah für den zweiten und größten Bauabschnitt Baukosten von 18.827.000 Euro vor. Diese sind nach der neuen Berechnung in 2022/23 um 4.150.887 Euro auf 22.977.887 Euro gestiegen.

 

Mit dem Beschluss, dass die Stadt Auerbach ihre ursprüngliche 1 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro erhöht, konnten aus 10 Mio. Euro neu 13 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel generiert werden. Dadurch erhöhte sich für die Stadt Auerbach beim Bauabschnitt 2 der Anteil von 400.000 Euro auf 700.000 Euro, verteilt über die Haushaltsjahre 2023 bis 2027/28. Für den Bauabschnitt 2 wurden somit 7 Mio. Euro an Städtebauförderungsmitteln eingeplant.

 

Die verbleibenden 1,150 Mio. Euro aus den obigen Mehrkosten wurden seinerzeit in der geänderten Finanzierung für den Bauabschnitt 2 Regens-Wagner als Erhöhung deren Eigenkapitaleinsatzes zugerechnet.

 

Seitdem die Mehrkosten bekannt waren, wurde nach weiteren Fördermitteln gesucht. So hat man sich auch an die in Bayern regierenden Parteien gewannt, hinsichtlich etwaiger Mittel aus den Fraktionsreserven. Mit Erfolg! Somit können weitere 1,350 Mio. Euro als zuwendungsfähig angerechnet werden. Dies bedeutet konkret 1,080 Mio. Euro an weiteren Städtebauförderungsmittel aus Landesmitteln (dies entspricht 80 %). Stärkungsmittel zur Verringerung des Eigenanteils der Stadt Auerbach konnten bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 100.000 Euro gesichert werden.

 

Um die beiden vorhergenannten Mittel in voller Höhe (1,350 Mio. Euro) an Regens-Wagner weiterleiten zu können, muss die Stadt Auerbach nun aber erneut ihren Finanzierungsanteil für den Bauabschnitt 2 anpassen, dies bedeutet eine Erhöhung des Eigenanteils der Stadt Auerbach von 700.000 Euro um 170.000 Euro auf gesamt 870.000 Euro. Damit würden insgesamt 8,350 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel für den Bauabschnitt 2 generiert werden.

 

Für die Gesamtmaßnahme stehen dann anstatt bisher 13 Mio. Euro insgesamt 14,350 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel zur Verfügung. Der Anteil der Stadt Auerbach beträgt hiervon 1,470 Mio. Euro.

 

Der Eigenmittelanteil seitens Regens-Wagner würde damit im Bauabschnitt 2 wieder auf die vorher geplante Höhe sinken bzw. soll in anderen Bauabschnitten verwendet werden oder zum Ausgleich von etwaigen Mehrkosten dienen.

 

Eine E-Mail der Städtebauförderung mit der Mitteilung über die Fraktionsreserven sowie dem neuen Finanzierungsplan für den Bauabschnitt 2 ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Stadtrat erklärt seine Bereitschaft, den städtischen Städtebauförderungsanteil von 1,3 Mio. Euro auf 1,47 Mio. Euro für die Gesamtmaßnahme, verteilt auf 10 Jahre, zu erhöhen.

 

Die erforderlichen 870.000 Euro für den zweiten Bauabschnitt werden zugesagt.

Alle weiteren Zuschüsse werden im Einzelfall wieder durch den Stadtrat beschlossen.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.