Sitzung: 11.09.2024 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Anwesend: 18, Befangen: 0
Die
Teilnehmergemeinschaft hat im Flurbereinigungsgebiet Wege, Straßen, Gewässer
und andere zur gemeinschaftlichen Benutzung oder einem gemeinschaftlichen
Interesse dienende Anlagen zu schaffen, soweit es der Zweck der Flurbereinigung
erfordert.
Die Stadt
erteilt die Zustimmung, dass ihr die gemeinschaftlichen Anlagen des
Gemeindegebiets der Stadt Auerbach durch den Flurbereinigungsplan zum Eigentum
zugeteilt werden (gem. § 42 Abs. 2 FlurbG und Art. 12 AGFlurbG).
Die
derzeit absehbaren (Weiterungen bleiben vorbehalten) gemeinschaftlichen Anlagen
sind in den Planunterlagen dargestellt (Anlagen 1 u. 2).
Die
Stadt Auerbach i.d.OPf. verpflichtet sich, auch die weiteren jetzt noch nicht
absehbaren gemeinschaftlichen Anlagen nach Maßgabe Ziff. 1 Abs. 1 u. 2 auf dem
Gemeindegebiet der Stadt Auerbach zu übernehmen.
Für
die neu geschaffenen Anlagen im Gemeindegebiet Kirchenthumbach gibt es eine
gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Auerbach und dem Markt
Kirchenthumbach.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Dem Abschluss der Vereinbarung wird zugestimmt.
Der
Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.