Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Anwesend: 18, Befangen: 0

Die Teilnehmergemeinschaft hat im Flurbereinigungsgebiet Wege, Straßen, Gewässer und andere zur gemeinschaftlichen Benutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienende Anlagen zu schaffen, soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert.

 

Die Stadt erteilt die Zustimmung, dass ihr die gemeinschaftlichen Anlagen des Gemeindegebiets der Stadt Auerbach durch den Flurbereinigungsplan zum Eigentum zugeteilt werden (gem. § 42 Abs. 2 FlurbG und Art. 12 AGFlurbG).

 

Die derzeit absehbaren (Weiterungen bleiben vorbehalten) gemeinschaftlichen Anlagen sind in den Planunterlagen dargestellt (Anlagen 1 u. 2).

Die Stadt Auerbach i.d.OPf. verpflichtet sich, auch die weiteren jetzt noch nicht absehbaren gemeinschaftlichen Anlagen nach Maßgabe Ziff. 1 Abs. 1 u. 2 auf dem Gemeindegebiet der Stadt Auerbach zu übernehmen.

 

Für die neu geschaffenen Anlagen im Gemeindegebiet Kirchenthumbach gibt es eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Auerbach und dem Markt Kirchenthumbach.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Dem Abschluss der Vereinbarung wird zugestimmt.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.