Sitzung: 11.09.2024 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Anwesend: 18, Befangen: 0
Für die Umsetzung der ersten
Maßnahmen aus dem zweiten Maßnahmenkomplex wurden im Amt für ländliche
Entwicklung für 2025/2026 Fördermittel eingeplant. Ziel ist es, 2025 mit dem
Bau zu beginnen.
Um die Maßnahmen nach der Plangenehmigung finanzieren zu können, ist es notwendig, einen Beschluss über die Übernahme der Eigenleistung für den zweiten Maßnahmen-komplex durch die Stadt Auerbach zu fassen.
Die Teilnehmergemeinschaft hat sich für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen ausgesprochen. Die Finanzierung der Baumaßnahmen in dem Verfahren erfolgt über vom Amt bewilligte Fördermittel und über die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft.
Auf Grundlage der Regelungen unter den Ziffern 5.5 und 5.6 der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE 2014) werden die Ausführungskosten im Verfahren Hagenohe 2 mit bis zu 85 % gefördert.
Die geschätzten Gesamtkosten aller Abschnitte belaufen sich auf 2.837.000 €, die Eigenleistung der Stadt Auerbach beträgt 426.000 € (15 % der Gesamtkosten). Der Anteil der Eigenleistung beliefe sich im Jahr 2025 auf ca. 74.000 € und 2026 auf ca. 53.000 €.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Für das Flurentwicklungskonzept „boden:ständig Projektgebiet Hagenohe“ übernimmt die Stadt Auerbach den voraussichtlichen Eigenleistungsanteil in Höhe von ca. 426.000 €.
Der
Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.