Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Neuhauser Straße 26“ beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Sicherung der Grundversorgung mit Lebensmitteln sowie Drogerieartikeln. Das von dem geplanten Vorhaben betroffene Grundstück befindet sich im unmittelbaren Ortsbereich von Auerbach. Aktuell wird der Geltungsbereich von einem Autohaus mit Tankstelle genutzt. Diese Nutzung soll jedoch in absehbarer Zeit aufgelassen werden, weshalb sich an dieser prägnanten Stelle im Stadtgebiet die Frage nach einer geeigneten Nachnutzung stellt.

 

Durch die Errichtung eines Lebensmittelmarktes und einer Drogerie wird die zentrumsnahe Versorgung der Wohnbevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt.

 

Die Beteiligung der Bürger wurde in der Zeit vom 18.05.2024 – 21.06.2024 durchgeführt. Die Behörden wurden am 10.05.2024 per e-mail beteiligt und hatten Gelegenheit, sich bis zum 21.06.2024 zu äußern.

 

Die in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind gegeneinander und untereinander abzuwägen. Im beiliegenden Abwägungsprotokoll wurden alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aufgeführt und dazu ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Die Änderungen, die sich daraus für die Bauleitplanung ergeben haben, werden in die Unterlagen eingearbeitet. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse können den Anlagen entnommen werden.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat billigt den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Neuhauser Straße 26“ in der Fassung vom 11.09.2024 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse und beschließt die Auslegung des Entwurfsstandes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.