Sitzung: 11.09.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Neuhauser Straße 26“ beschlossen.
Ziel der Planung ist die Sicherung
der Grundversorgung mit Lebensmitteln sowie Drogerieartikeln. Das von dem
geplanten Vorhaben betroffene Grundstück befindet sich im unmittelbaren
Ortsbereich von Auerbach. Aktuell wird der Geltungsbereich von einem Autohaus
mit Tankstelle genutzt. Diese Nutzung soll jedoch in absehbarer Zeit aufgelassen
werden, weshalb sich an dieser prägnanten Stelle im Stadtgebiet die Frage nach
einer geeigneten Nachnutzung stellt.
Durch die Errichtung eines
Lebensmittelmarktes und einer Drogerie wird die zentrumsnahe Versorgung der
Wohnbevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt.
Die Beteiligung der Bürger wurde in
der Zeit vom 18.05.2024 – 21.06.2024 durchgeführt. Die Behörden wurden am 10.05.2024
per e-mail beteiligt und hatten Gelegenheit, sich bis zum 21.06.2024 zu äußern.
Die in diesem Zusammenhang
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind gegeneinander und
untereinander abzuwägen. Im beiliegenden Abwägungsprotokoll wurden alle
eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aufgeführt und dazu ein
Abwägungsvorschlag erarbeitet. Die Änderungen, die sich daraus für die
Bauleitplanung ergeben haben, werden in die Unterlagen eingearbeitet. Die
einzelnen Abwägungsbeschlüsse können den Anlagen entnommen werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat billigt den Entwurf zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Neuhauser Straße 26“ in der
Fassung vom 11.09.2024 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse
und beschließt die Auslegung des Entwurfsstandes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Der
Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.