Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0

Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach Aufstellung dem Stadtrat vorzulegen. Nach der Vorlage an den Stadtrat folgt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die örtliche Prüfung durch den vom Stadtrat bestellten Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Der Rechenschaftsbericht der Kämmerei liegt dem Beschluss als Anlage bei.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Dem Stadtrat liegt der Rechenschaftsbericht zur aufgestellten Jahresrechnung für 2023 vor.

 

Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß der Geschäftsordnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.