Sitzung: 11.09.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Befangen: 0
Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach Aufstellung dem Stadtrat vorzulegen. Nach der Vorlage an den Stadtrat folgt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die örtliche Prüfung durch den vom Stadtrat bestellten Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechenschaftsbericht der Kämmerei liegt dem Beschluss als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Dem Stadtrat liegt der Rechenschaftsbericht zur aufgestellten Jahresrechnung für 2023 vor.
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß der Geschäftsordnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Der
Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.