Sitzung: 24.07.2024 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Anwesend: 20, Befangen: 0
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 08.03.2023 beschlossen. Inzwischen wurden die Fachstellen und Behörden gehört, ein Lärmgutachten ausgearbeitet und eine Baugrunduntersuchung veranlasst. Auf der Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde ein Be-bauungsplankonzept durch die Landschaftsarchitekten Neidl und Neidl erstellt.
Im Konzept wurde das Gelände des BayWa Baustoffhandels und der BayWa Technik Servicestandort überplant, um die baurechtlichen Gegebenheiten für die Zukunft festzusetzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Teil der Bebauung zurückzustellen, ohne Einschränkungen in der Erschließung der verbleibenden Bauplätze zu haben.
Die Details der Planung wird Manfred Neidl in der Stadtratssitzung vorstellen.
Leider ist es nicht gelungen, von der Fl.Nr. 737 Gem. Auerbach einen Streifen zu erwerben, damit an beiden Seiten der Straße Bauplätze entstehen hätten können. Es bleibt also bei der einhüftigen Bebauung, was zur Folge hat, dass die Erschließungskosten für die östlichen Bauplätze deutlich höher werden. Eine gleichmäßige Verteilung aller Erschließungskosten auf alle Grundstückskäufer in diesem Gebiet ist nur über einen Erschließungsträger möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme an einen Erschließungsträger zu übergeben.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Mit dem Planungskonzept besteht Einverständnis, die Landschaftsarchitekten Neidl und Neidl werden beauftragt, den Bebauungsplan in Gänze auszuarbeiten und das Verfahren zu begleiten.
Die Durchführung und Abrechnung der Erschließungsmaßnahme soll über einen Träger erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Partner dafür zu finden.
Der Stadtrat
fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.