Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Befangen: 0

Der Stadtrat hat die Sanierungssatzung bereits am 26.07.2023 beschlossen. Bei der Vorlage der Satzung und des Planes „Abgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt“ bei der Regierung und dem Ministerium, wurden wir dazu aufgefordert, die Satzung und den Plan zu überarbeiten. Die Anregungen (in der Satzung rot dargestellt) wurden in die Satzung und den Plan eingearbeitet, die Änderungen sind vom Stadtrat zu beschließen.

 

Der Stadtrat hat auf der Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB am 07.12.2022 beschlossen, die vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Oberen und Unteren Vorstadt sowie dem Bauhofareal einzuleiten.

Am 19.04.2023 wurde die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes sowie die Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebietes beschlossen.

 

Die Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer öffentlichen Versammlung am 05.06.2023 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 14.06. – 17.07.2023 statt. Bedenken und Anregungen gingen nicht ein, lediglich Hinweise bezüglich der Durchführung und Planung von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen.

 

Für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ um die Bereiche "Untere Vorstadt, Obere Vorstadt und Bauhofareal" hat noch die förmliche Festlegung gem. § 142 BauGB und ein Beschluss der Sanierungssatzung zu erfolgen.

 

Insgesamt umfasst das neu festgesetzte Sanierungsgebiet eine Fläche von 28,3 ha.

Der Gesamtumgriff ist im beiliegenden Plan dargestellt.

 

Die bestehenden Sanierungssatzungen „Altstadt“ und „Obere Vorstadt“ werden durch die neue Sanierungssatzung „Altstadt“ ersetzt.

 

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Altstadt' wie beigelegt zu beschließen. Der beigefügte Plan „Abgrenzung Sanierungsgebiet Altstadt“ im M 1/1000 vom 24.06.2024 wird Bestandteil der Sanierungssatzung.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.