Sitzung: 24.07.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Befangen: 0
Der Stadtrat hat die
Sanierungssatzung bereits am 26.07.2023 beschlossen. Bei der Vorlage der
Satzung und des Planes „Abgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt“ bei der
Regierung und dem Ministerium, wurden wir dazu aufgefordert, die Satzung und
den Plan zu überarbeiten. Die Anregungen (in der Satzung rot dargestellt) wurden
in die Satzung und den Plan eingearbeitet, die Änderungen sind vom Stadtrat zu
beschließen.
Der Stadtrat hat auf der
Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB am 07.12.2022 beschlossen, die vorbereitenden
Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Oberen und
Unteren Vorstadt sowie dem Bauhofareal einzuleiten.
Am 19.04.2023 wurde die
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes sowie die Abgrenzung des
zukünftigen Sanierungsgebietes beschlossen.
Die
Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer öffentlichen Versammlung am 05.06.2023
statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der
Zeit vom 14.06. – 17.07.2023 statt. Bedenken und Anregungen gingen nicht ein,
lediglich Hinweise bezüglich der Durchführung und Planung von zukünftigen
Sanierungsmaßnahmen.
Für die
Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ um die Bereiche "Untere
Vorstadt, Obere Vorstadt und Bauhofareal" hat noch die förmliche
Festlegung gem. § 142 BauGB und ein Beschluss der Sanierungssatzung zu
erfolgen.
Insgesamt
umfasst das neu festgesetzte Sanierungsgebiet eine Fläche von 28,3 ha.
Der
Gesamtumgriff ist im beiliegenden Plan dargestellt.
Die bestehenden
Sanierungssatzungen „Altstadt“ und „Obere Vorstadt“ werden durch die neue
Sanierungssatzung „Altstadt“ ersetzt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die
Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
'Altstadt' wie beigelegt zu beschließen. Der beigefügte Plan „Abgrenzung
Sanierungsgebiet Altstadt“ im M 1/1000 vom 24.06.2024 wird Bestandteil der
Sanierungssatzung.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Der Stadtrat
fasst folgenden Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zum Stadtratsbeschluss erhoben.